Allgemeine Geschäftsbedingungen der MacJur GmbH
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Warenlieferungen, die von der MacJur GmbH (nachfolgend Softwarehersteller genannt) angeboten werden. Wenn nicht, gelten die Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Vertrag wird erst mit der Auftragsbestätigung durch den Softwarehersteller verbindlich. Der Vertrag basiert auf der Auftragsbestätigung und den hier vorliegenden AGB’s.
Vertragsgegenstand
Der Softwarehersteller stellt dem Kunden eine Kopie der erworbenen Software einschließlich Handbuch für eine vorab vereinbarte Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung. Diese Dienstleistung ist ausschließlich für den Gebrauch des Kunden bestimmt. Der Softwarehersteller behält sämtliche Rechte an Aufzeichnungen und Unterlagen.
Die Installation der vom Softwarehersteller gelieferten Software ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Lizenzen
Der Softwarehersteller gewährt dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Software und das Begleitmaterial (Dokumentation)
Der Kunde ist berechtigt, die Software in dem vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen) zu nutzen.
Der Softwarehersteller ist nicht verpflichtet, dem Kunden den Programmquellcode zugänglich zu machen.
Weitergabe
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und das Begleitmaterial zu kommerziellen Zwecken zu vermieten oder zu verkaufen.
Die Lizenz darf nicht vermietet oder verliehen werden.
Die Übertragung ist nur gültig, wenn der Softwarehersteller schriftlich zugestimmt hat. Der Softwarehersteller wird die Zustimmung nur in Ausnahmefällen geben.
Lieferung
Der Softwarehersteller liefert die Software innerhalb von zwei Wochen, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein anderer Liefertermin ergibt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung.
Der Softwarehersteller ist nur dann verpflichtet, die Lieferfrist einzuhalten, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt. Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden wird die Lieferzeit um die Zeit der Störung verlängert, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung.
Wartung
Voraussetzung für die Erbringung von Wartungsleistungen durch den Softwarehersteller ist ein entsprechender Wartungsvertrag. Die Wartung bezieht sich nur auf vom Softwarehersteller hergestellte Software.
Die Wartung umfasst die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegebenen Leistungen. Sie umfasst mindestens den telefonischen Support, die automatische Zusendung von kleinen und großen Updates, die Ferndiagnose und Wartung.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann der Softwarehersteller die Wartung oder Pflege bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und Vorauszahlung verlangen.
Gewährleistung
Die vom Softwarehersteller entwickelten und gelieferten Waren sind Standardsoftwareprodukte, deren Erstellung, Aktualisierung und Überarbeitung regelmäßig durchgeführt wird. Jede Gewährleistung, insbesondere für die Freiheit von offenen und versteckten Mängeln (z.B. aufgrund der Betriebsumgebung, Hardware) wird ausgeschlossen.
Fehler oder Anregungen können dem Kunden mitgeteilt werden, wobei kein Rechtsanspruch auf Anpassungen besteht. Es wird garantiert, dass Fehler umgehend beseitigt werden, sofern sie den Programmablauf betreffen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Soweit wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage sind oder dies aus anderen Gründen fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, vornehmlich Schadensersatzansprüche wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung, sind ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
Der Kunde ist zur Sicherung seines Systems verpflichtet und muss Daten in anwendungsadäquaten Abständen sichern. Der Software-Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Schäden an fremden Systemen. Der Kunde ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unsachgemäße Nutzung vorliegt.
Sonstige Dienstleistungen
Der Softwarehersteller führt – falls vereinbart – weitere Dienstleistungen für den Kunden durch. Der Kunde zahlt für weitere Dienstleistungen entsprechend der jeweils gültigen Vergütung für Zusatzleistungen des Softwareherstellers.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen schriftlich vereinbart werden. Änderungen und Ergänzungen müssen ausdrücklich vom Kunden und dem Softwarehersteller unterzeichnet werden.
Gerichtsstand
Der Sitz des Softwareherstellers ist der Sitz des Softwareherstellers, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
MacJur GmbH, Berliner Str. 13, 97616 Bad Neustadt/Saale